Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz gesagt BU ist einer der wichtigsten Versicherung für jeden Arbeitnehmer. Sie schütz den Versicherten bei einer Berufsunfähigkeit vor den finanziellen Folgen.

Definition:

Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ihren zuletzt ausgeübten Beruf, ohne gesundheitliche Beeinträchtigung nachgehen kann.

Abstrakte Verweisung:

Diese Definition wird oder wurde bei einigen Versicherungsgesellschaften völlig anders interpretiert. Einige Gesellschaften haben eine Versicherungsklausel, die sogenannte „abstrakte Verweisung“. Versicherungen mit dieser „abstrakten Verweisung“ zahlen erst die vertraglich abgeschlossene Summe, wenn die versicherte Person voraussichtlich mindestens 3 Jahre nicht in der Lage ist ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben oder in eine andere Tätigkeit eingesetzt werden kann. Grundsätzlich ist erst einmal jede Person gegen die Berufsunfähigkeit versicherbar. Durch die Gesundheitsprüfung in Form eines Fragebogens wird geklärt, welche Vorerkrankung vorlagen oder vorliegen. Hier ist es absolut notwendig wahrheitsgemäß zu antworten, da es, wenn der Leistungsfall eintritt zu einer Ablehnung der Leistung kommen kann. Durch die Prüfung der Vorerkrankung ermittelt die Versicherungsgesellschaft, wie risikoreich der Abschluss der Versicherung für die Versicherungsgesellschaft ist. Hier entscheidet sie, ob ein Risikozuschlag erhoben wird oder nicht. Sollte eine Ablehnung erfolgen wird es schwieriger eine gute Versicherung zu finden, die einen noch versichert. Denn eine Frage ist in jedem Fragebogen vorhanden. Nämlich ob man bei einer anderen Gesellschaft bereits abgelehnt wurde. Bei einer positiven Beantwortung werden die Versicherungen meist stutzig und fragen sich "Warum"?