Grundbesitzerhaftpflicht
Wie schnell ist es passiert, dass jemand Fremdes auf dem eigenen Grundstück zu Schaden kommt, die Folgen können immens sein. Im schlimmsten Falle kann der Hauseigentümer mit seinem gesamten Vermögen in Haftung gehen. Daher ist es für jeden Eigentümer oder Vermieter unerlässlich eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen, sie deckt zumindest die Schäden ab, die entstehen können, ohne das finanzielle Fiasko auszulösen. Sie schützt vor berechtigten oder unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Doch man sollte unbedingt vom überstürzten Abschluss bedenken, eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht braucht nur derjenige abzuschließen, derjenige, der Eigentum vermietet oder der ein unbebautes Grundstück besitzt. Warum ist eigentlich der Eigentümer dafür verantwortlich, wenn ein Dritter zu Schaden kommt, das regelt ein Gesetz, das besagt, der Eigentümer ist verantwortlich und muss dafür Sorge tragen, dass eine Person die sein Grundstück betritt, nicht zu schaden kommt. Z. B. muss der Zugang im Winter von Schnee und Eis befreit werden, hat man dafür nicht gesorgt und jemand verletzt sich, hat der Eigentümer seine Pflicht verletzt und wird dadurch haftbar. Klagt die verletzte Person jetzt auf Schadensersatz, kann der Eigentümer bis zur Pfändungsgrenze zu Schadensersatzzahlungen verurteilt werden.
Mit Abschluss einer Grundbesitzerhaftpflicht sind Eigentümer, Mieter, Nießbraucher und Pächter im Vertrag abgesichert. Wenn Sie einen Öltank im Haus haben, sollten Sie auch über den Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflicht nachdenken.
Wenn es zum Schadensfall gekommen ist, muss man dieses unverzüglich seinem Versicherungsträger mitteilen, oder spätestens innerhalb einer Woche, dies ist in schriftlicher Form anzuzeigen. Hier gilt, immer wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Jeder Schadensersatzanspruch des zu Schaden gekommenen, ist sofort an die Versicherung weiterzuleiten. In erster Linie sollten Sie sich im Schadensfall immer direkt an die Versicherung wenden, da der zuständige Sachbearbeiter, Ihnen jederzeit behilflich sein wird, alles in die Wege zu leiten, was im Schadensfall notwendig ist.
Was passiert, wenn ein Eigentümerwechsel bevorsteht? Wenn ein Gebäude verkauft wird, sieht es so aus, dass die abgeschlossene Versicherung, automatisch auf den Erwerber übergeht und zwar von dem Tag an, wo der Grundbucheintrag stattfindet. Die Prämien, die bereits bezahlt wurden, werden grundsätzlich nicht zurück erstattet. Hier gilt jetzt mit dem Erwerber abzuklären, ob er den Teil nach Erwerb des neuen Eigentums, übernimmt, zumindest den Betrag, in dem er dann bereits Besitzer des Objektes ist. Der Versicherung ist die Veräußerung natürlich unverzüglich mitzuteilen. Wie gesagt die Versicherung geht automatisch auf den Käufer über, maßgebend ist nicht der Tag der vereinbarten Zahlung, sondern der Tag, an dem der Grundbucheintrag stattfindet. Damit gehen auch alle Rechte und Pflichten der Versicherung auf den Käufer über. Für den neuen Besitzer besteht das Recht innerhalb eines Monates nach dem Grundbucheintrag, die Versicherung zu kündigen.