Kfz Versicherung

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Autobesitzer gesetzlich vorgeschrieben. Des Weiteren hat der Autofahrer die Möglichkeit sich freiwillig mit einer Teilkasko-Versicherung gegen Sturm- und Wildschäden, Glasbruch und Diebstahl zu versichern. Eine ergänzende Vollkaskoversicherung tritt auch dann in Kraft, falls Schäden am Auto vom Autofahrer selbst verursacht wurden.

Generell kann man sagen, dass es den günstigsten Tarif nicht gibt . Die Tarife werden nach verschiedensten Kriterien wie zum Beispiel Alter, Geschlecht, Fahrzeug, Fahrpraxis und Motorisierung berechnet. Aus diesem Grunde sollte man nur angemessene und gleich geartete Angebote miteinander vergleichen. In diesem Fall kann man auch ein Internetrechner helfen. Für die Kfz-Versicherung sind nicht nur der Fahrer, sondern auch der Fahrzeughalter schadenersatzpflichtig.

Durch die Kfz-Haftpflichtversicherung werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einem Unfall übernommen. Dazu gehören Invalidenrenten und Heilungskosten, Reparaturen an Kraftfahrzeugen und beschädigten Gegenständen sowie Vermögensschäden und Schmerzensgelder.

Die Berechnung des Tarifes erfolgt u.a. nach dem Schadenfreiheitsrabatt. Für jedes unfallfreie Jahr wird von der Versicherung ein Rabatt um bis zu 75 Prozent gewährt. Wer jedoch oft Versicherungsschäden verursacht, sollte mit einer Strafe rechnen. Diese kann bis zu 260 Prozent des Normaltarifs kosten.

Die Versicherungsprämie wird abhängig vom Alter und Geschlecht des Fahrers, von seiner Fahrpraxis, von dem Zeitpunkt seit Ausstellung des Führerscheins, vom Wert und Alter des Autos, von der Motorisierung und von dem Fahrzeugmodell errechnet. Es werden darüber hinaus auch Altersklassen, Unfallstatistiken bestimmter Autotypen, Regionen und die Verkehrssünderdatei in Flensburg zur Berechnung herangezogen. Angestellte, die sich im öffentlichen Dienst befinden, können von besonderen Konditionen profitieren. Autobesitzer, deren Fahrzeug von mehreren Personen in regelmäßig Abständen gefahren wird, sollten mehr zahlen als Alleinfahrer. Auch Personen, die häufig im Ausland unterwegs sind, müssen ebenfalls höhere Prämien zahlen, denn somit steigt die Diebstahlgefahr des Fahrzeugs.

Die Kfz-Versicherung kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden und der Versicherte hat die Möglichkeit zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Erhöht die Versicherung den Beitrag, so hat man die Möglichkeit das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen und innerhalb eines Monats ab Mitteilung zu kündigen. Im Schadenfall sollte man sich direkt mit seinem Kfz-Versicherer in Verbindung setzen. Der Schaden sollte sofort, spätestens innerhalb einer Woche, der Versicherung gemeldet werden.