Krankenzusatzversicherung

Durch eine private Krankenzusatzversicherung hat man die Möglichkeit die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu erweitern. So können auch Kassenpatienten von den Vorteilen einer privaten Krankenversicherung profitieren. Je nach individuellem Bedarf ist es möglich, in der privaten Krankenzusatzversicherung den Leistungsumfang zu wählen. So besteht die Möglichkeit im Versicherungsvertrag zum Beispiel Heilpraktikerbehandlung, spezielle Zahnleistungen oder vorteilhaftere Vorsorgeleistungen zu vereinbaren.

Je nach Versicherer und nach gewähltem Tarif gibt es Unterschiede in Bezug auf die zusätzlichen Leistungen. Dies ist damit zu erklären, dass die Ergänzungstarife nicht nur unterschiedliche Leistungsschwerpunkte, sondern auch bemerkenswerte Differenzen in der prozentualen Erstattung haben.

In der privaten Krankenversicherung sind folgende Leistungen möglich: freie Krankenhauswahl, Unterkunft im Einbett- oder Zweibettzimmer, Hilfsmittel wie Kontaktlinsen und Brillen usw., Inlays, hohe Erstattung für Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlung, homöopathische Arztleistungen, Psychotherapie, Heilbäder, Fango, Massagen, Auslandsschutz.

Beim Angebot der Modultarife werden in der privaten Krankenzusatzversicherung folgende Leistungsbereiche unterschieden: der stationäre und der ambulante Bereich, der zahnärtzliche Bereich, die Pflegeergänzung, das Krankentagegeld und das Krankenhaustagegeld. In den einzelnen Modulen angebotenen Leistungen kann man je nach Belieben des Versicherungsnehmers miteinander kombinieren. Es besteht auch die Möglichkeit die Leistungen bei mehreren Versicherern abzuschließen.

Die monatlichen Beiträge der Krankenzusatzversicherung werden aus dem Eintrittsalter, Geschlecht des Versicherten und seinem aktuellen Gesundheitszustand errechnet. Der Krankenzusatzversicherer informiert sich über Unfälle oder Krankheiten in den letzten Jahren. Es werden auch Aufenthalte in einem Krankenhaus und Zahnbehandlungen abgefragt. Wenn der Patient zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses an einer Krankheit leidet, wird von einigen Anbietern ein höherer Beitrag verlangt. Zum Teil wird von der Krankenzusatzversicherung der Antrag aber auch ganz abgelehnt. Deshalb sollte man möglichst früh eine private Krankenzusatzversicherung abschließen, solange man noch gesund und jung ist.

Um im Ausland ausreichend sich abzusichern, sollte der passende Versicherungsschutz beantragt werden. Wer im Ausland zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen muss, denn er wird krank oder hat einen Unfall erlitten, wird von der privaten Krankenzusatzversicherung die ärztliche Heilbehandlung erstattet. Dazu gehören auch die Kosten für Medikamente, Verbandmittel und Operationen, usw.. Wenn ein Krankentransport zu einem Notfallarzt oder ins Krankenhaus notwendig wird, beinhaltet auch diesen die Versicherung. Auch bei Reparaturen von Zahnersatz und Zahnbehandlungen ist man von seiner privaten Krankenzusatzversicherung geschützt.