Rechtsschutzversicherung

Man kann jederzeit in die Situation kommen, dass man eine rechtliche Auseinandersetzung führen muss oder sich Rat bei einem Anwalt holen muss. Durch eine Rechtsschutzversicherung kann man ohne enorme finanzielle Belastung seine rechtlichen Interessen wahrnehmen.

Es gibt unterschiedliche Rechtsgebiete, für die eine Versicherung abgeschlossen werden kann. Dazu gehören:

  • 1. der Privat-Rechtsschutz – damit kann man alle Lebensbereiche des privaten Umfeldes absichern. Die Rechtsschutzversicherung können sowohl Selbstständige als auch Nichtselbständige zu jeweils verschiedenen Konditionen abschließen. Der Umfang des Versicherungsschutzes und die Einzelheiten werden vertraglich festgelegt.
  • 2. Berufs-Rechtsschutz - Im Falle einer bestreitbaren Kündigung oder falls man sich gerichtlich wegen Urlaubs-, Gehalts- oder Lohnansprüchen wehren sollte, übernimmt eine Berufs-Rechtsschutzversicherung die daraus resultierenden Kosten. Auch wenn man über einen noch sicheren Arbeitsplatz verfügt, könnte es irgendwann doch notwendig werden, sich Rat und Hilfe von einem Spezialisten zu holen. Damit kann man im Streitfall kostbare Folgekosten vermeiden.
  • 3. Rechtsschutz für Eigentümer oder für Mietangelegenheiten - Bei der Mieter-Rechtsschutzversicherung ist man dann abgesichert, falls es in seinem Wohnumfeld zu gerichtlichen oder außergerichtlichen Problemen kommt. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Versicherte die Wohnung als Hauptwohnsitz selbst bewohnt. Sofern man ausserdem Nebenwohnsitze hat, sollte für diese Wohnungen ein eigener Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.
  • 4. Verkehrs-Rechtsschutz - Damit ist es möglich, sich fachliche Hilfe in sämtlichen rechtlichen Streitfällen zu sichern, die durch die Teilnahme des Versicherungsnehmers im Straßenverkehr auf ihn zukommen können. In seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder auch Mitfahrer eines Autos könnte es immer wieder solche Situationen vorkommen, die die Wahrnehmung seiner Interessen durch einen Anwalt notwendig machen. Den gleichen Schutz genießt man auch, falls man einen Dienstwagen fährt. Dabei kann man grundsätzlich zwischen einer allgemeinen Verkehrs-Rechtsschutzversicherung und Fahrzeug-Rechtsschutzversicherungen unterscheiden. Beim Fahrzeug-Rechtsschutz wird nur im Versicherungsschein bestimmtes Auto versichert.

Bei Rechtsschutzversicherung genügt es, wenn eine Versicherung zum Familientarif abgeschlossen wird. Ehepartner oder Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen, mit dem der Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, sind automatisch mitversichert.

Bei erstmaligem Abschluss einer Rechtsschutz Versicherung besteht Versicherungsschutz in der Regel nach einer Frist von drei Monaten. Bei einem Wechsel der Versicherung sollte man mit dieser Wartezeit nicht rechnen, wenn es keine zeitliche Pause zwischen den beiden Versicherungsverträgen besteht.

Den Rechtsschutzversicherung Vergleich durchführen und an wichtighe Informationen über eine Rechtschutzversicherung gelangen.

Steuerstrafrecht